ALLGEMEINE GESCHÄFTBESBEDINGUNGEN
Stand 01.08.08
Unsere Preise erfahren Sie gern auf Anfrage, da sich diese nach Betreuungshäufigkeit, Fahrtzeiten und Hund richten.
1. Während der Betreuungszeit durch das Team von Hund-in-Berlin bleibt der Tierhalter der Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung) und versichert, dass sein Tier, frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und schutzgeimpft ist.
2. Das Hund-in-Berlin-Team verpflichtet sich, den Hund Art- und Verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
3. Richtet der Hund beim Betreuer Schäden an (z.B. zerbissene Autoinnenteile, Polstermöbel etc.) so haftet hierfür allein der Tierhalter. Dies gilt sowohl für den Auslaufdienst, als auch für die Urlaubsbetreuung.
4. Hält der Betreuer eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter bereits jetzt schon darin ein, alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen.
5. Der Tierbesitzer hat uns über sämtliche Besonderheiten vollständig zu informieren (z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten, Läufigkeit etc.).
5.1. Läufige Hündinnen werden grundsätzlich nicht mitgenommen. Sollte die Läufigkeit der Hündin vom Besitzer nicht rechtzeitig bemerkt und uns angezeigt werden, so übernehmen wir für die Folgen eines Deckungaktes keine Haftung.
5.2. Hund-in-Berlin muss umgehend über alle ansteckenden Krankheiten, Ungezieferbefall etc. informiert werden. Für etwaige Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer (z.B. Behandlungskosten anderer Rudelhunde).
6. Das Team von Hund-in-Berlin wird nach besten Wissen und Gewissen auf Ihren Hund Obacht geben. Sollte trotzdem ein Hund entlaufen, wird der Besitzer des Hundes unverzüglich benachrichtigt, gegebenenfalls auch die Polizei und die Tiersammelstelle des Tierheims Berlin und die Suche nach dem Hund aufgenommen. Für unverschuldetes Entweichen des Hundes, sowie Schäden, die dadurch entstehen können, und gesundheitliche Folgen wird keine Haftung übernommen.
7. Die Betreuer übernehmen keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen, Toben und Spaziergang im Freien nicht auszuschließen sind, wie auch Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren (Haustiere/ Wildtiere). Ebensowenig übernimmt Hund-in-Berlin keine Haftung für verlorengegangene Halsbänder oder am Hund befestigte Marken. Durch uns verlorene Leinen werden hingegen ersetzt Hund-in-Berlin selbstverständlich.
8. Die Absage von vereinbarten Terminen muss spätestens 24 Stunden im Voraus erfolgen, außer bei Läufigkeitsfeststellung oder Erkrankung des Hundes. Wird diese Frist überschritten, behalten wir uns das Recht vor eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,00 Euro zu erheben, da der Platz (im Auto) sonst hätte anderweitig vergeben werden können. Es ist zwingend notwendig, Hund-in-Berlin vor der Anfahrt zum Abholort telefonisch davon in Kenntnis zu setzen, wenn eine Hündin läufig ist, um Hund-in-Berlin die Anfahrt zu ersparen.
9. Alle Entgelte werden wöchentlich oder tageweise und in voller Höhe in BAR entrichtet, die Bezahlung kann nach mündlicher Absprache variieren.
10. Bei Urlaubsbetreuung wird die Zahlungsart separat abgesprochen.
Der Tiereigentümer versichert mit seiner Unterschrift sämtliche Punkte dieses Vertrages im vollen Umfang anzuerkennen.
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